| Der Pfarrverwaltungsrat ist
zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und
Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und
ist das höchste Gremium einer Pfarrei, noch vor dem
Pfarrgemeinderat. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal zum Beispiel in den Kindergärten. Dieses Gremium wird für jeweils vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt. Der Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums. Die beschriebene Regelungen ist je nach Bistum verschieden. (Quelle: wikipedia.de - angepasste Nachbearbeitung) |